Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber/Klient und dem Auftragnehmer gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers/Klienten sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer ausdrücklich anerkannt.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber/Klienten.
Hilfestellung
Die Hilfestellungssitzungen je nach angewandter Methode stellen keine Heilbehandlung dar. Die angewandten Methoden der Humanenergethik dienen ausschließlich zur Harmonisierung, allenfalls Wiederherstellung der Energiefelder.
Das im Zusammenhang mit der angewandten Methode durchgeführte Beratungsgespräch stellt keinen Ersatz für eine ärztliche Diagnose oder sonstige allfällige notwendige Behandlungsmaßnahmen im Sinne der anderen Berufsgruppen vorbehaltenen Tätigkeitsfeldern dar.
Der Auftraggeber/Klient erklärt aus freien Stücken die Hilfestellung in Anspruch zu nehmen und sämtliche Angaben im Zusammenhang mit der Erhebung des energetischen Zustandes von sich aus zu tätigen, einerseits um darüber in Kenntnis zu setzen, dass ärztliche Behandlungen parallel geführt werden oder aber zum Beispiel eine Schwangerschaft vorliegt oder sonstige Beeinträchtigungen, die für die Erfassung des energetischen Zustandes von Wichtigkeit sind.
Sofern es aus der angewandten Methode notwendig ist, erlaubt der Auftraggeber/Klient während der Hilfestellung/Sitzung allfällige notwendige körperliche Berührungen durchzuführen. Sofern der Auftraggeber/Klient noch nicht volljährig ist bzw. eine Sachwalterschaft vorliegt, gilt diese Erklärung seitens des Obsorgeberechtigten des Sachwalters als eingeräumt, wenn die Hilfestellung von diesen berechtigten Personen angefordert wurde.
Sicherheit und Unabhängigkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers/Klienten auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
Schutz des geistigen Eigentums
Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Leistungsbeschreibungen, Zeichnungen, Datenträger etc…) verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen vom Auftraggeber/Klient während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber/Klient ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes gegenüber Dritten.
Der Verstoß des Auftraggebers/Klienten gegen diese Bestimmung berechtigt den Auftragnehmer zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
Haftung / Schadenersatz
Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber/Klienten für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers/Klienten können nur innerhalb von drei Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von einem Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
Der Auftraggeber/Klient hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
Sofern der Auftragnehmer das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer diese Ansprüche an den Auftraggeber/Klient ab. Der Auftraggeber/Klient wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritte halten.
Der Auftragnehmer erklärt ausdrücklich gegenüber dem Auftraggeber/Klienten nicht zur Ausübung von medizinischen Tätigkeiten berechtigt zu sein. Es werden von ihm keine ärztlichen Berufsfelder abgedeckt, die gemäß gesetzlichen Vorgaben den ärztlichen Berufen, den psychotherapeutischen Berufen, den physiotherapeutischen Diensten, sowie Tätigkeiten, die den reglementierten Gewerben wie Lebens- und Sozialberatung, Massage, Kosmetik vorbehalten sind; es sei denn, dass der Auftragnehmer auch für derartige Tätigkeiten eine gesonderte fachliche Qualifikation und entsprechende gesetzliche Befähigung und Berechtigung (Gewerbeberechtigung) etc. besitzt.
Vereinbarte Termine
Soweit vereinbarte Termine für die Hilfestellung/Sitzung vom Auftraggeber/Klienten nicht eingehalten werden können, müssen diese mindestens zwei Tage im Vorhinein telefonisch abgesagt werden, damit mit anderen Klienten entsprechende Dispositionen vorgenommen werden können. Sofern eine Absage durch den Klienten nicht längstens vor Ablauf der 48-Stunden-Frist erfolgt, behaltet sich der Auftragnehmer vor, eine Ausfallsgebühr in Höhe von 50% der veranschlagten Kosten des ausgefallenen Hilfestellungstermins in Ansatz bringen.
Datenschutz
Der Auftraggeber/Klient willigt ein, dass zum Zwecke der Geschäftsabwicklung in unserer Datenverarbeitungsanlage Name, Anschrift, Umsatz- und Rechnungsdaten, Zahlungs- und Buchhaltungsdaten sowie Bankverbindung gespeichert werden. Datenübermittlungen sind nur gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und im Geldverkehr vorgesehen. Sämtliche sonstigen Daten werden absolut vertraulich behandelt und soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften anderes vorsehen, jedenfalls nicht an sonstige Dritte weitergegeben.
Der Auftragnehmer erklärt über jede Hilfestellung/Sitzung und die vom Klienten angegebenen Daten und sonstigen persönlichen im Rahmen der Berufsausübung anvertrauten Informationen Stillschweigen zu bewahren.
Honorar
Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber/Klient und den Auftragnehmer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnung zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers vom Auftraggeber/Klient zusätzlich zu ersetzen.
Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers/Klienten liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer, so behält der Auftragnehmer den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich ersparter Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.
Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.
Elektronische Rechnungslegung
Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber/Klienten Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber/Klient erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer ausdrücklich einverstanden.
Dauer des Vertrages
Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projektes bzw. der Beratung.
Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,
wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
wenn über einen Vertragspartner ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Konkursantrag mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
Schlussbestimmungen
Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers zuständig.
Wien, Juli 2010



